Bewertungsleistung

Wie viel ist die Immobilie wert?

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Was kostet ein Verkehrsgutachten?

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Bewertung Ihrer Immobilie

Die Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie ausschließlich vom bestens ausgebildeten Sachverständigen vornehmen lassen.

Frau Sylke Rommel verfügt neben dem Abschluss an der Deutschen Immobilienakademie Freiburg als Diplomsachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten in Zusammenhang mit Ihrer umfangreichen Markterfahrung über eine hohe Kompetenz auf dem Gebiet der Immobilienbewertung.

Ein Verkehrswertgutachten einer Immobilie wird benötigt, wenn eine verlässliche und objektive Einschätzung des Immobilienwertes benötigt wird:

  • Ankaufsabsichten
  • Verkaufsabsichten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen
  • Vermögensaufteilungen

Unsere Zuverlässigkeit, Kompetenz und unser Einsatz wird von unseren Auftraggebern hoch geschätzt.

Der regelmäßige Besuch von Weiterbildungen und eine umfangreiche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bilden einen weiteren Grundstein unserer Dienstleistung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundlage eines Verkehrswertgutachtens ist eine sorgfältige Objekterfassung.
Neben der Beschreibung der Grundstückslage mit Erschließung, Zuschnitt und rechtlicher Nutzbarkeit sowie Infrastruktur, der Bausubstanz mit den Ausstattungsmerkmalen finden hier zum Beispiel auch eigentumsrechtliche Verhältnisse Berücksichtigung.
Altlasten und Belastungen müssen ebenso berücksichtigt werden, wie zukünftige Entwicklungen.

Allgemeine Marktdaten, wie der Grundstücksmarktbericht oder Bodenrichtwertkarten gehören zum täglichen Handwerkszeug des Sachverständigen. Unterlagen, die speziell dem Bewertungsobjekt zuzuordnen sind, sind vom Auftraggeber bereit zu stellen.
Gegen Kostenerstattung sind wir gerne bereit bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen mitzuwirken. Hierzu benötigen wir vom Auftraggeber eine Vollmacht.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden benötigt:

  • Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
  • Flurkarte (Katasteramt)
  • Baupläne, Grundrisse (Bauakte beim Bauamt)
  • Baubeschreibung (Bauakte beim Bauamt)
  • Unterlagen zu Sanierungsarbeiten der letzten Jahre (Beschreibung, Rechnung)
  • Unterlagen zu besonderen Einrichtungen wenn diese nicht in der Baubeschreibung erscheinen
    (wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Einbauschränke usw.)
  • ggf. Anliegerbescheinigung (Tiefbauverwaltungsamt)
  • ggf. Baulastenauskunft (Bauordnungsamt)
  • ggf. Auskunft über Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde)
  • ggf. Baugenehmigung (insbesondere Außenbereich §35 BauGB)
  • ggf. Verträge über Rechte und Lasten die auf dem Bewertungsgrundstück liegen

Ist Ihre Immobilie vermietet? Dann zusätzlich:

  • die Mietverträge (Eigentümer/Verwalter)
  • eine Einnahmen- Ausgabenberechnung (Eigentümer/Verwalter/Steuerberater)
  • eine aktuelle Nebenkostenabrechnung (Eigentümer/Verwalter)

Handelt es sich um eine Eigentumswohnung? Diese Unterlagen:

  • die Teilungserklärung (Eigentümer/Verwalter)
  • eine aktuelle Wohngeldabrechnung (Eigentümer/Verwalter)
  • die Protokolle der letzten beiden Eigentümerversammlungen (Eigentümer /Verwalter)

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich im Wesentlichen aus der umfangreichen und gründlichen Bestandsaufnahme und Recherche zum Bewertungsobjekt, der Berechnungen, der schriftlichen Verfassung und Begründung der Ergebnisse.

Gutachterleistungen sind grundsätzlich frei verhandelbar. In der Regel werden die Kosten für ein Gutachten in Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet. Danach richtet sich das Honorar für ein Gutachten nach dem Verkehrswert. Bei Verkehrswerten bis 400.000 € werden im Normalfall z.B. ca. 1.500 € abgerechnet.
Diese Honorare können bei erhöhter Schwierigkeitsstufe, wie z.B. die Berücksichtigung von Erbbaurechten oder Nießbrauch usw. überschritten werden. Auch wenn der Sachverständige Grundstücks- und Grundbuchangaben selbst beschaffen muss oder Roheinnahmen oder Bewirtschaftungskosten selbst ermitteln muss, liegt ein höherer Schwierigkeitsgrad vor, ebenso die Wertermittlung zu unterschiedlichen Stichtagen.

Richtwerte für Honorare für privat beauftragte Verkehrswertgutachten
(in Anlehnung an §34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 2001)

Verkehrswert in Tausend € Preis des Gutachtens in € *
von bis **
* Netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
** die dargestellten Kosten stellen eine Richtgröße dar, von „normal“ bis „erhöhte Schwierigkeitsstufe“
bis 400 1.500 2.000
400 - 500 1.600 2.200
500 - 600 1.700 2.400
600 - 700 1.800 2.600
700 - 800 1.900 2.800
800 - 900 2.000 3.000
900 - 1000 2.100 3.200

Nicht enthalten sind:

  • Schreibgebühren, Telefon, Porto, Büromaterial, Fahrtkosten usw.
  • Mehrmalige Ortsbesichtigungen, welche nicht durch den Sachverständigen verursacht sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Stundenhonorar beträgt 180 € zzgl. MwSt.
  • Schreibgebühren werden mit 45 €/Stunde, Fahrtkosten mit 0,60 €/km jeweils zzgl. MwSt. berechnet.
  • Entfällt die Gutachtenerstattung aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, wird der bis dahin erforderliche Zeitaufwand und die Auslagen berechnet.

Honorartabelle Gutachten Wohnraummieten:

Kaltmiete pro Monat Preis* des Gutachtens in €
* Netto zzgl. der gesetzl. MwSt.
bis 1.000 € 1.500 €
bis 1.250 € 1.700 €
bis 1.500 € 1.800 €
bis 2.500 € 2.000 €
> 2.500 € nach Vereinbarung

Nicht enthalten sind eventuell erforderliche Flächenberechnungen, mehrmalige Ortsbesichtigungen, die nicht durch den Sachverständigen verursacht sind, örtliches Aufmaß, Beschaffung erforderlicher Unterlagen usw.

Hierfür wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Stundenhonorar beträgt 180 € zzgl. MwSt.. Die Schreibgebühr für Flächenberechnungen wird mit 45 €/Stunde und Fahrtkosten mit 0,60 €/km jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Honorartabelle Gutachten Gewerberaummieten:

Nettomiete pro Jahr Preis* des Gutachtens in €
* Netto zzgl. der gesetzl. MwSt.
bis 7.500 € 1.800 €
bis 7.500 € 2.000 €
bis 15.000 € 2.300 €
bis 20.000 € 2.700 €
bis 25.000 € 3.000 €
bis 30.000 € 3.250 €
bis 50.000 € 4.200 €
bis 100.000 € 5.200 €
bis 200.000 € 6.500 €
bis 250.000 € 7.000 €
bis 500.000 € 10.000 €
> 500.000 € nach Vereinbarung

Nicht enthalten sind eventuell erforderliche Flächenberechnungen, mehrmalige Ortsbesichtigungen, die nicht durch den Sachverständigen verursacht sind, örtliches Aufmaß, Beschaffung erforderlicher Unterlagen usw.

Hierfür wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Stundenhonorar beträgt 180 € zzgl. MwSt.. Die Schreibgebühr für Flächenberechnungen wird mit 45 €/Stunde und Fahrtkosten mit 0,60 €/km jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

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