Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich im Wesentlichen aus der umfangreichen und gründlichen Bestandsaufnahme und Recherche zum Bewertungsobjekt, der Berechnungen, der schriftlichen Verfassung und Begründung der Ergebnisse.
Gutachterleistungen sind grundsätzlich frei verhandelbar. In der Regel werden die Kosten für ein Gutachten in Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet. Danach richtet sich das Honorar für ein Gutachten nach dem Verkehrswert. Bei Verkehrswerten bis 400.000 € werden im Normalfall z.B. ca. 1.500 € abgerechnet.
Diese Honorare können bei erhöhter Schwierigkeitsstufe, wie z.B. die Berücksichtigung von Erbbaurechten oder Nießbrauch usw. überschritten werden. Auch wenn der Sachverständige Grundstücks- und Grundbuchangaben selbst beschaffen muss oder Roheinnahmen oder Bewirtschaftungskosten selbst ermitteln muss, liegt ein höherer Schwierigkeitsgrad vor, ebenso die Wertermittlung zu unterschiedlichen Stichtagen.
Richtwerte für Honorare für privat beauftragte Verkehrswertgutachten
(in Anlehnung an §34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 2001)
Verkehrswert in Tausend € |
Preis des Gutachtens in € * |
|
von |
bis ** |
* Netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
** die dargestellten Kosten stellen eine Richtgröße dar, von „normal“ bis „erhöhte Schwierigkeitsstufe“ |
bis 400 |
1.500 |
2.000 |
400 - 500 |
1.600 |
2.200 |
500 - 600 |
1.700 |
2.400 |
600 - 700 |
1.800 |
2.600 |
700 - 800 |
1.900 |
2.800 |
800 - 900 |
2.000 |
3.000 |
900 - 1000 |
2.100 |
3.200 |
Nicht enthalten sind:
- Schreibgebühren, Telefon, Porto, Büromaterial, Fahrtkosten usw.
- Mehrmalige Ortsbesichtigungen, welche nicht durch den Sachverständigen verursacht sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Stundenhonorar beträgt 180 € zzgl. MwSt.
- Schreibgebühren werden mit 45 €/Stunde, Fahrtkosten mit 0,60 €/km jeweils zzgl. MwSt. berechnet.
- Entfällt die Gutachtenerstattung aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, wird der bis dahin erforderliche Zeitaufwand und die Auslagen berechnet.
Honorartabelle Gutachten Wohnraummieten:
Kaltmiete pro Monat |
Preis* des Gutachtens in € |
* Netto zzgl. der gesetzl. MwSt. |
bis 1.000 € |
1.500 € |
bis 1.250 € |
1.700 € |
bis 1.500 € |
1.800 € |
bis 2.500 € |
2.000 € |
> 2.500 € |
nach Vereinbarung |
Nicht enthalten sind eventuell erforderliche Flächenberechnungen, mehrmalige Ortsbesichtigungen, die nicht durch den Sachverständigen verursacht sind, örtliches Aufmaß, Beschaffung erforderlicher Unterlagen usw.
Hierfür wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Stundenhonorar beträgt 180 € zzgl. MwSt.. Die Schreibgebühr für Flächenberechnungen wird mit 45 €/Stunde und Fahrtkosten mit 0,60 €/km jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Honorartabelle Gutachten Gewerberaummieten:
Nettomiete pro Jahr |
Preis* des Gutachtens in € |
* Netto zzgl. der gesetzl. MwSt. |
bis 7.500 € |
1.800 € |
bis 7.500 € |
2.000 € |
bis 15.000 € |
2.300 € |
bis 20.000 € |
2.700 € |
bis 25.000 € |
3.000 € |
bis 30.000 € |
3.250 € |
bis 50.000 € |
4.200 € |
bis 100.000 € |
5.200 € |
bis 200.000 € |
6.500 € |
bis 250.000 € |
7.000 € |
bis 500.000 € |
10.000 € |
> 500.000 € |
nach Vereinbarung |
Nicht enthalten sind eventuell erforderliche Flächenberechnungen, mehrmalige Ortsbesichtigungen, die nicht durch den Sachverständigen verursacht sind, örtliches Aufmaß, Beschaffung erforderlicher Unterlagen usw.
Hierfür wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Stundenhonorar beträgt 180 € zzgl. MwSt.. Die Schreibgebühr für Flächenberechnungen wird mit 45 €/Stunde und Fahrtkosten mit 0,60 €/km jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.