Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungsverträge, es tritt ab dem 01. Juni 2015 in Kraft. Es sieht vor, dass zukünftig, derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt.
Das jetzige in Kraft getretende Bestellerprinzip wirkt sich zurzeit noch nicht auf den Kauf / Verkauf aus.
Wurde der Makler explizit von einem Mietinteressenten beauftragt, trägt dieser die Kosten des Maklers. Sind dem Makler bereits Angebote vom Vermieter bekannt gemacht worden, bleibt die Kostenübernahme beim Vermieter.
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.
(Stand: 19.05.2015)
Wir als Maklerbüro sind ausgewiesene Experten auf unserem Gebiet. Die übernommenen Aufgaben sind vielfältig und verlangen ein Höchstmaß an Koordinations- und Organisationsgeschick.
Diese Aufgaben fallen für uns bei Mietobjekten an:
Damit wir den hohen Erwartungen gerecht werden, sind regelmäßige Fortbildungen ein fester Bestandteil unserer Berufsphilosophie. Die hohe Kundenzufriedenheit seitens der Mieter und Vermieter spricht für sich.
Durch unsere jahrelange Erfahrung und der hohen fachlichen Kompetenz in Verbindung mit der engen, persönlichen Betreuung wurden wir von unseren Kunden mit Bestnoten bewertet.
Eppichmauergasse 8
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 - 906 59 49
Fax: +49 6131 - 218 25 80
sg [at] stadtimmobilien-mainz.de
www.stadtimmobilien-mainz.de
Wir haben Montag bis Freitag von
09:00 bis 17:30 Uhr geöffnet.